Richtlinien für unsere Mandatsträger

Die Mandatsträger von NV AUF geht’s

  • Sind den Interessen ihrer Wähler/innen verpflichtet und sind ihr Sprachrohr im Stadtrat. Sie sind ihnen zu regelmäßiger Rechenschaftslegung verpflichtet (z.B. auf öffentlichen Versammlungen von NV AUF geht’s
  • Sind unbestechlich und verpflichten sich, keinerlei persönliche Vorteile – egal ob Geld- oder Sachvorteile- oder Privilegien anzuzenehmen.
  • Verpflichten sich, ihre Aufwandsentschädigungen für ihre Mandatstätigkeit vollständig an die Kasse des Wahlbündnisses abzuführen.
  • Verpflichten sich, von ihrem Mandat zurückzutreten, wenn sich die Mehrheit der Mitglieder von NV AUF geht’s von ihnen nicht mehr vertreten fühlen.

Die Mandatsträger können vom Wahlbündnis erwarten:

  • Freundliche und solidarische Unterstützung und Rückenstärkung für die Arbeit im Stadtrat.
  • Das Recht, tatsächlich entstandene Kosten für die Ratstätigkeit von NV AUF geht’s erstattet zu bekommen.
  • Ausbildung und Schulung für die Ratstätigkeit

(beschlossen im Februar 2003)

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