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In der Antwort der Stadtverwaltung auf den Vorwurf der Kungelei bei der Vergabe einer Hausmeisterwohnung hat der Pressesprecher Herr Pergens einige Aussagen getätigt, die der Klarstellung bedürfen. (Ich gehe davon aus, dass die Aussagen von Herrn Lenßen autorisiert sind, von dem man eine persönliche Antwort hätte erwarten dürfen.)
Herr Pergens behauptet, es hätte keine weiteren Bewerber für die Wohnung gegeben, dadurch sei die Mitbestimmung des Personalrates entfallen. Wie soll es Bewerbungen geben, wenn die Wohnung unter der Hand vergeben und nicht ausgeschrieben wurde?
Dienstvertrag vorhanden?
Herr Pergens behauptet, eine Umwidmung der Wohnung zur Erzielung einer ortsüblichen Miete sei nicht statthaft. Fakt ist, dass die Stadt die Hoheit im Planungsrecht hat und eine entsprechende Planänderung vornehmen kann.
Herr Pergens führt an, dass der Angehörige "Vertretungsdienste des Hausmeisters" ausübe. Wenn die allgemein übliche Urlaubsvertretung von Hausmeistern gemeint sein sollte, dann begründet sich daraus kein Dienstverhältnis also Wohnungsberechtigung bei der Stadt. Falls Herr Pergens keinen Dienstvertrag vorliegen hat, handelt es sich bei der Aussage um eine eklatante Irreführung.
Zweimal Einspruch
Die Mitbestimmung ist im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Tatsächlich hatte der Personalrat – das ergibt meine persönliche Akteneinsicht – zweimal Einspruch gegen das Verfahren erhoben. Zum einen wegen der fehlenden Ausschreibung/Mitbestimmung und anschließend mit dem Antrag auf Umwidmung der Wohnung. Diese Informationen wurden den Ausschüssen des Rates vorenthalten. Dem Personalrat wurde wiederum mitgeteilt, dass die Mehrheit der Ausschuss-/Ratsmitglieder in beiden Fragen anders entschieden habe, woraufhin dieser seine Anträge fallen ließ.
Fazit: Fehler können repariert werden, erst durch Vertuschung werden sie zu einem wirklichen Problem.
Klaus Wallenstein
Fraktion NV AUF geht’s


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