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Der Bürgermeister ist noch keine 2 Jahre im Amt. Geleistet hat er nachweislich fast gar nichts. Für seinen Ruhestand will er aber schon jetzt vorsorgen. Er hat daher einen Antrag gestellt, 4 Jahre seiner Dienstzeit bei der Sparkasse für sein Amt als Bürgermeister anerkennen zu lassen. Damit der Bürger davon so wenig wie möglich erfährt, wurde der Antrag im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung gestellt. Also unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen gar nicht genau, was es bedeutet, wenn Sparkassenjahre als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt werden sollen. Der Gesetzgeber sieht vor, Bürgermeistern, die aus dem Amt scheiden, eine Pension zu gewähren. Vorausgesetzt, sie waren mindestens 8 Jahre im Amt.
2.500 Euro Pension
Herr Lenßen glaubt nun, zu Recht, dass er bei der nächsten Wahl nicht wiedergewählt wird. Er hätte also nur 5 Dienstjahre als Bürgermeister. Zu wenig für eine Bürgermeisterpension. Nun kann der Rat der Stadt 4 Dienstjahre aus seiner Sparkassentätigkeit für sein Bürgermeisteramt anerkennen. Dann würde Herr Lenßen ab dem Tag seines Ausscheidens aus dem Bürgermeisteramt (im Jahre 2015) ca. 2500 Euro Pension erhalten. Der Rat der Stadt hat für die Anerkennung dieser 4 Jahre einen Ermessensspielraum. Dieser ist jedoch nicht unendlich dehnbar wie uns manche Ratsfraktionen weismachen wollen. Viele Fakten sprechen gegen eine Anerkennung. Der wichtigste Grund ist die Haushaltslage der Stadt.
Alle Fraktionen sind sich in diesem Punkt zum Glück einig. Dies ist aus den Haushaltsreden der Fraktionen aus 2011 ersichtlich. Es muss überall gespart werden, um nicht in einen Nothaushalt zu geraten. Die jüngst bekannt gewordenen Kosten für die Sanierung des JSG und der Hundertwasserschule verschlimmern die Haushaltslage kolossal. Allein aus diesem Grund ist der Antrag von Herrn Lenßen abzulehnen. Eine Pensionszahlung würde den Bürger mindestens eine halbe Million Euro kosten, wahrscheinlich weitaus mehr.
Verdummung der Bevölkerung
Die Aussagen vom CDU-Parteivorsitzenden, dass der Bürgermeister ins Bergfreie fällt, wenn der Stadtrat ihm nicht Dienstzeiten aus seiner beruflichen Vergangenheit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkennt, sind schlichtweg falsch. Setzt man voraus, dass Herr Plonka die Sachlage genauestens kennt, sogar gelogen. Also bitte, verdummen Sie als Ratsfraktion nicht weiter die Bevölkerung mit verdrehten Argumenten!
Was passiert, wenn der Antrag - wie es das Gesetz fordert - abgelehnt wird? Die fünf Dienstjahre, die der Bürgermeister tatsächlich geleistet hat, werden mit dem Höchstsatz bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nachversichert, so dass sich sein bislang bestehender Rentenanspruch erhöht. Die Sparkasse stellt ihn wieder ein. Herr Lenßen ist also weit entfernt vom Fall ins Bergfreie. Und die Kosten dieser Nachversicherung betragen "nur" ca. 80.000 Euro.
Im Sinne der Stadt entscheiden!
Jedes Ratsmitglied muss im Sinne der Stadt entscheiden und nicht zu Gunsten einer einzelnen Person. Ein positiver Beschluss würde einen erheblichen finanziellen Nachteil für die Bürger der Stadt Neukirchen-Vluyn bedeuten. In anderen Städten werden solche Anträge im öffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt, in Neukirchen-Vluyn gilt es zu verschleiern. Es gibt einen gleich gelagerten Fall, in dem ein ehemaliger Bürgermeister aus Stolberg sich die Anerkennung der Dienstzeit gerichtlich sichern wollte. Er scheiterte kläglich.
Dieses Urteil beinhaltet alles, was zu diesen Thema zu sagen ist. Und zwar in kurzer und knapper Form. Das kann jeder selbst nachlesen. Daher sollte sich Herr Lenßen der Herausforderung stellen und seinen Antrag auf Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten zurückziehen und sich z. B. durch Integrität und Bürgernähe, die er dauernd predigt, oder einfach durch Leistung eine zweite Amtszeit erarbeiten und so seine Pension, die ihm dann vom Gesetz her zusteht, erhalten und sich diese nicht wie in diesem Fall durch seine Seilschaften erschleichen.
Glück Auf


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